Über die Sprache erfüllt der Mensch sein Bedürfnis nach Wissen, Austausch und Kommunikation. Mit der Sprache erschliessen sich die Schülerinnen und Schüler die Welt. Wie im Bildnerischen Gestalten und Musik finden sie in der Sprache einen einzigartigen Ausdruck und entwickeln dadurch ihre Identität. Mit Sprache gestalten sie auch soziale Beziehungen. Sprache dient zudem als Mittel für politische Bildung. Über die Sprache zeigen sich Schülerinnen und Schüler als kritik-, argumentations- und reflexionsfähig, integrieren sich verantwortungsbewusst in die Gesellschaft und gestalten diese aktiv mit. Die Befähigung zur bewussten und verantwortungsvollen sprachlichen Kommunikation stellt somit eines der Hauptziele schulischer Bildung dar.

Die Sprache hat eine Schlüsselfunktion, um gegenseitiges Verständnis, Respekt und Toleranz auszudrücken. Gegenseitige sprachliche Verständigung dient somit als Grundlage für ein friedvolles Zusammenleben. Zur sprachlichen Bildung zählen deshalb sprachliche und interkulturelle Kompetenzen. Sie dienen der Verständigung zwischen den Landesteilen und über Sprachgrenzen hinaus. Die Auseinandersetzung mit ihnen ermöglicht einen Zugang zur (Sprach-)Kultur und zur Geschichte der Region, in der die Sprache eingebettet ist.

In der Schweiz hat die Mehrsprachigkeit eine identitätsstiftende Bedeutung. Der Umgang mit Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt auf kleinem Raum ist Bereicherung und Herausforderung zugleich, sowohl für das Sprachenlernen als auch für das Zusammenleben. Eine Besonderheit stellen Regionen dar, wo mindestens zwei unterschiedliche Sprachen gesprochen werden (Deutsch/Französisch, Deutsch/Italienisch, Deutsch/Romanisch). Zur vielsprachigen Schweiz gehören auch zahlreiche Mundarten, die vier Landessprachen und eine Vielzahl weiterer Erstsprachen (Herkunftssprachen).

Die virtuelle und reale Vernetzung unserer Welt hat zur Folge, dass wir privat und beruflich vermehrt mit Menschen anderer Sprachen kommunizieren. Sprachkenntnisse erhöhen die persönlichen und beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deutsch ist als mündliche und schriftliche Verkehrssprache in der Schweiz und über die Sprachregionen hinaus von zentraler Bedeutung. Das Erlernen einer zweiten Landessprache ist wirtschaftlich und gesellschaftlich begründet. In den französisch-, italienisch- und romanischsprachigen Landesteilen sind Deutschkenntnisse unabdingbar. In den deutsch- und mehrsprachigen Kantonen bleibt der Gebrauch des Französischen stabil. Französisch ist zudem als gemeinsame Sprache der weltweiten Frankophonie wichtig. Die zwei Landessprachen Italienisch und Romanisch bilden die weiteren Eckpfeiler der viersprachigen Schweiz.

Der Bedarf nach kompetent Englisch Sprechenden wächst. Englisch hat einen bedeutenden Stellenwert in der internationalen Politik, im internationalen Handel und in den digitalen Medien.

Der Lehrplan 21 stützt sich auf die Sprachenstrategie der EDK vom 25. März 2004. Als Zielsetzungen werden darin folgende Punkte genannt:

  • konsequente Förderung der Kompetenzen in der Schulsprache ab Kindergarten;
  • Erwerb von Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache;
  • Erwerb von Kompetenzen in Englisch;
  • Angebot zum Erwerb von Kompetenzen in einer weiteren Landessprache;
  • Förderung von Kompetenzen in der Erstsprache bei anderer Herkunftssprache.

Im Schweizerischen Sprachengesetz (2007) werden Ziele zur Förderung der individuellen und institutionellen Mehrsprachigkeit formuliert, deren Massnahmen werden in der Sprachenverordnung (2010) erläutert und festgelegt.

Jedes Kind bringt die eigene Sprachbiografie und eigene Voraussetzungen mit, die in der schulischen Bildung berücksichtigt werden sollen. Jede Sprache, die ein Kind mitbringt und dazu lernt, hat ihren Wert. Die Wertschätzung der Erstsprache stärkt die (sprachliche) Identität, die Bewusstheit für weitere Sprachen und das Sprachenlernen.

Im Umgang mit Sprache und Texten ermöglicht die Schule von Beginn an ästhetische Erfahrungen, die als Grundlage für sprachliche Reflexion dienen. Interesse an unterschiedlichen sprachlichen Formen (z.B. Rhythmus, Reim, Wiederholung, Vers) und Freude am Umgang mit Sprache (z.B. Wortwahl, Ausschmückungen, Melodie, Lautmalerei) können geweckt werden. Sowohl ästhetische Erfahrungen als auch die Reflexion darüber sind wichtige Voraussetzungen für den Aufbau sprachlicher Kompetenzen und das eigene Sprachschaffen.

Sprache hat über den Fachbereich Sprachen hinaus eine besondere Bedeutung. Sprachlernen findet in allen Fachbereichen statt.

Zwischen den in Deutsch erworbenen Sprachkompetenzen und Strategien in Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben und den fachspezifischen Sprachkompetenzen können Synergien genutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen somit ihre sprachlichen Kompetenzen auch in anderen Fachbereichen, indem sie die erworbenen Strategien in einem neuen Kontext anwenden sowie ihren Wortschatz und ihr Repertoire an unterschiedlichen Textsorten erweitern (siehe auch Grundlagen Kapitel Lern- und Unterrichtsverständnis).

Für Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als Zweitsprache lernen, bietet die Lehrperson in allen Fachbereichen gezielte Unterstützung für den Aufbau von Sprachkompetenzen an: Schlüsselbegriffe, Dokumente zum Nachhören, sprachlich vereinfachte Texte, Wörterlisten, lexikalische Vorentlastungen oder eine niveauangepasste Anleitung. Denn während das Sprachgefühl in der Erstsprache intuitiv existiert, muss für Deutsch als Zweitsprache ein Sprachgefühl bewusst aufgebaut werden.

Deutsch als Zweitsprache ist Bestandteil des Sprachenlernens in allen drei Zyklen, wird im Lehrplan aber nicht speziell dargestellt. Grundsätzlich sind die in Deutsch formulierten Grundansprüche anzustreben.

In der Zürcher Volksschule ergänzt und unterstützt der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) den Regelunterricht. Der DaZ-Unterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, die Grundansprüche zu erreichen. Die Lehrpersonen für DaZ erheben regelmässig den Sprachstand der einzelnen Lernenden und fördern diese individuell.

Im Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler Kompetenzen in ihrer Erstsprache und Kenntnisse über ihre Herkunftskultur. Der HSK-Unterricht anerkannter Trägerschaften wird im Kanton Zürich als fakultativer Unterricht in der Volksschule zugelassen. Es werden über zwanzig verschiedene Sprachen angeboten.